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14.03.2016
Antwort
Ausweitung der Kappungsgrenzenverordnung (Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur um max.15 Prozent erhöht werden) in Sachsen über das Gebiet von Dresden hinaus
Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfram Günther
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thema: Ausweitung der Kappungsgrenzenverordnung (Bestandsmieten
dürfen innerhalb von drei Jahren nur um max.15 Prozent erhöht
werden) in Sachsen über das Gebiet von Dresden hinaus
Am 31.07.2015 trat in Sachsen die Kappungsgrenzen-Verordnung in Kraft. In dieser
Verordnung ist als einzige sächsische Gemeinde die Kreisfreie Stadt Dresden als eine
Gemeinde im Sinne des § 558 Absatz 3 ...
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