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14.03.2016
Antwort
#Drs 6/4259
SMI 

Ausweitung der Kappungsgrenzenverordnung (Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur um max.15 Prozent erhöht werden) in Sachsen über das Gebiet von Dresden hinaus

Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thema: Ausweitung der Kappungsgrenzenverordnung (Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur um max.15 Prozent erhöht werden) in Sachsen über das Gebiet von Dresden hinaus Am 31.07.2015 trat in Sachsen die Kappungsgrenzen-Verordnung in Kraft. In dieser Verordnung ist als einzige sächsische Gemeinde die Kreisfreie Stadt Dresden als eine Gemeinde im Sinne des § 558 Absatz 3 ...

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