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19.06.2025
Pressemitteilungen
SPD-Fraktion bringt neues Polizeigesetz auf den Weg: Standortdaten bei Notruf 110 künftig automatisch abrufbar
Die SPD-Landtagfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes vorgelegt, mit dem künftig auch bei Notrufen über die 110 automatisiert Standortdaten erhoben werden dürfen. Damit wird eine wichtige Lücke in der Notrufinfrastruktur geschlossen. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich dem Gesetzesentwurf angeschlossen. Er geht in der Sitzung des Landtages am kommenden Mittwoch in die Erste Lesung.
Das Verfahren der „Advanced Mobile Location“ (AML), das bereits bei der...
Die SPD-Landtagfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes vorgelegt, mit dem künftig auch bei Notrufen über die 110 automatisiert Standortdaten erhoben werden dürfen. Damit wird eine wichtige Lücke in der Notrufinfrastruktur geschlossen. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich dem Gesetzesentwurf angeschlossen. Er geht in der Sitzung des Landtages am kommenden Mittwoch in die Erste Lesung. Das Verfahren der „Advanced Mobile Location“ (AML), das bereits bei der europaweiten Notrufnummer 112 zum Einsatz kommt, soll künftig auch der saarländischen Vollzugspolizei zur Verfügung stehen. Die Standortübermittlung erfolgt automatisch beim Absetzen eines Notrufs, ohne dass die anrufende Person aktiv handeln muss. Sandra Quinten, innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir mehr Sicherheit für Menschen in Not. Wer die 110 wählt, braucht schnelle und gezielte Hilfe; gerade dann, wenn die genaue Position nicht benannt werden kann. Die automatische Standortübermittlung ist ein lebensrettendes Instrument, das verantwortungsvoll, zweckgebunden und datenschutzkonform eingesetzt wird. Ich bin überzeugt: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Fortschritt für die Gefahrenabwehr im Saarland.“ Die Standortdaten dürfen ausschließlich zur Gefahrenabwehr verwendet und nur für 60 Minuten in anonymisierter Form gespeichert werden. Für Anbieter entstehen keine neuen Kosten, da die technische Umsetzung bundesweit geregelt ist.
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