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06.06.2025
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Wilfried Oellers (CDU) 

Die Länder und Kommunen sind längst am Rande ihrer Belastungsgrenze...

Die Länder und Kommunen sind längst am Rande ihrer Belastungsgrenze. Deshalb handeln wir – keine vier Wochen nach Regierungsübernahme – und bringen zwei wichtige migrationspolitische Änderungen im Aufenthaltsgesetz auf den Weg: In § 1 AufenthaltsG wird neben der Steuerung nun wieder ausdrücklich die Begrenzung der Zuwanderung als Ziel verankert. Damit machen wir klar: Es geht nicht nur um Verwaltung, sondern um verantwortungsvolle Steuerung und Kontrolle der Migration – mit Blick auf die Bel...
Die Länder und Kommunen sind längst am Rande ihrer Belastungsgrenze. Deshalb handeln wir – keine vier Wochen nach Regierungsübernahme – und bringen zwei wichtige migrationspolitische Änderungen im Aufenthaltsgesetz auf den Weg: In § 1 AufenthaltsG wird neben der Steuerung nun wieder ausdrücklich die Begrenzung der Zuwanderung als Ziel verankert. Damit machen wir klar: Es geht nicht nur um Verwaltung, sondern um verantwortungsvolle Steuerung und Kontrolle der Migration – mit Blick auf die Belastbarkeit unserer Gesellschaft. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird für zwei Jahre ausgesetzt – so wie schon 2016. Die Länder haben diesen Schritt bereits im Oktober 2023 vom Bund gefordert – wir setzen ihn jetzt um. ➡️ Härtefälle bleiben selbstverständlich weiterhin möglich. Unser Ziel ist klar: ▶️ Zuwanderung steuern, ▶️ Überforderung beenden, ▶️ Funktionsfähigkeit sichern. Wir bringen Ordnung in die Migrationspolitik – zum Schutz unserer Kommunen und zur Stärkung unserer Integrationsfähigkeit.

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