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03.06.2025
Pressemitteilungen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 

Baden-Württemberg schafft Grundlage für Handyregeln an Schulen

Die Landesregierung hat am Dienstag (3. Juni) den Weg für eine Regelung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen freigemacht. Mit der Änderung des Schulgesetzes stärkt das Land die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der Schulen und schafft zugleich die rechtliche Grundlage für altersgerechte, verbindliche Nutzungsbeschränkungen mobiler Endgeräte wie Handys und Smartwatches. Den Schulen werden Empfehlungen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in die Erar...
Die Landesregierung hat am Dienstag (3. Juni) den Weg für eine Regelung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen freigemacht. Mit der Änderung des Schulgesetzes stärkt das Land die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der Schulen und schafft zugleich die rechtliche Grundlage für altersgerechte, verbindliche Nutzungsbeschränkungen mobiler Endgeräte wie Handys und Smartwatches. Den Schulen werden Empfehlungen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in die Erarbeitung der Regeln zur Verfügung gestellt. Musterregelungen und weitere Materialien zur Medienbildung erleichtern es Schulen, sich breit anerkannte und auf die örtlichen Verhältnisse angepasste Regelungen zu geben.„Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben. Davor haben bislang einige wegen der unsicheren Rechtsgrundlage abgesehen. Hier geht es um sensible Punkte wie Eigentumsrechte oder Kommunikation mit den Eltern. Bei der Regelung geht es uns darum, vor Ort einen Prozess anzustoßen und passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die vom Konsens aller Beteiligten getragen werden“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. Konkret sieht der im Schulgesetz neu einzufügende § 23 Absatz 2 b vor, dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Die Entscheidung liegt dabei...

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