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Deutschland Bund Bundesgerichte BVerwG
22.05.2025
Pressemitteilungen
#BVerwG 3 C 1.24
Bundesverwaltungsgericht 

Corona-Pandemie: Kein Anspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen Entschädigungsbehörde auf Erstattung von Arbeitslosengeld für Leistungsempfänger in Quarantäne

Verfahrensinformation Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz bei Bezug von Arbeitslosengeld Die Klägerin, die Bundesagentur für Arbeit, macht gegenüber dem beklagten Landkreis einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend.Die Klägerin zahlte einem ihrer Leistungsempfänger für den Monat Dezember 2020 Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 wurde die Absonderung des Leistungsempfängers wegen ei...
Verfahrensinformation Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz bei Bezug von Arbeitslosengeld Die Klägerin, die Bundesagentur für Arbeit, macht gegenüber dem beklagten Landkreis einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend.Die Klägerin zahlte einem ihrer Leistungsempfänger für den Monat Dezember 2020 Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 wurde die Absonderung des Leistungsempfängers wegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 für den Zeitraum vom 8. bis 22. Dezember 2020 angeordnet. Die Klägerin machte bei der zuständigen Behörde einen Entschädigungsanspruch in Höhe des auf den Absonderungszeitraum entfallenden Arbeitslosengelds zuzüglich anteiliger Sozialversicherungsbeiträge (insgesamt knapp 600 Euro) geltend. Die Behörde lehnte einen Anspruch der Klägerin ab; diese hat daraufhin Klage zum Verwaltungsgericht erhoben und vorgetragen, sie habe einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 9 IfSG aus übergegangenem Recht. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Ein Anspruch des Leistungsempfängers auf Entschädigung könne auf die Bundesagentur für Arbeit nur übergehen, wenn der Anspruch entstanden sei. Der hierfür erforderliche Verdienstausfall aufgrund der Absonderung setze eine Beschäftigung voraus und könne daher beim Bezug von Arbeitslosengeld nicht eintreten.Mit ihrer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Sprungrevision verfolgt die Klägerin den geltend...

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