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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
22.05.2025
Pressemitteilung
Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft
Nummer 032/25 - Urteil vom 14.01.2025 VII R 3/23 Kann ein Wurstproduzent jederzeit gerichtlich klären lassen, ob er dem sog. Fremdpersonalverbot nach § 6 a Abs. 2 Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) unterliegt ? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.01.2025 - VII R 3/23 entschieden, dass eine von einem Wurstproduzenten erhobene Feststellungsklage zumindest dann unzulässig ist, wenn die zuständige Behörde noch keine konkreten Prüfungsma...
Nummer 032/25 - Urteil vom 14.01.2025 VII R 3/23 Kann ein Wurstproduzent jederzeit gerichtlich klären lassen, ob er dem sog. Fremdpersonalverbot nach § 6 a Abs. 2 Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) unterliegt ? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.01.2025 - VII R 3/23 entschieden, dass eine von einem Wurstproduzenten erhobene Feststellungsklage zumindest dann unzulässig ist, wenn die zuständige Behörde noch keine konkreten Prüfungsmaßnahmen in Aussicht gestellt hat. Gemäß § 2 Abs. 1, § 6 a Abs. 2 Satz 1 GSA Fleisch in der seit dem 01.04.2021 geltenden Fassung darf der Inhaber eines Betriebs der Fleischwirtschaft u.a. im Bereich der Fleischverarbeitung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur im Rahmen von mit ihm bestehenden Arbeitsverhältnissen beschäftigen. Er darf in diesen Bereichen keine Selbstständigen tätig werden lassen (§ 6 a Abs. 2 Satz 2 GSA Fleisch). In dem nun vom BFH entschiedenen Fall hatte die Klägerin, eine Wurstproduzentin, die gerichtliche Feststellung beantragt, dass sie an einem bestimmten Standort keinen Betrieb und keine selbstständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft unterhalte und deshalb nicht dem Fremdpersonalverbot unterliege. Hilfsweise beantragte sie die Feststellung, dass bestimmte Betriebsbereiche an diesem Standort nicht dem Bereich der Fleischverarbeitung unterfielen. Allerdings hatte das zuständige Hauptzollamt (HZA) zuvor keine Prüfungsmaßnahmen durchgeführt oder angeordnet....
Errors and omissions excepted. As of: 22.05.2025