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21.05.2025
Klage (ABl.)
Cosmetics Europe/ Parlament und Rat
Klage, eingereicht am 7. März 2025 – Cosmetics Europe/Parlament und Rat(Rechtssache T-169/25)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Klägerin: Cosmetics Europe – the personal Care Association (Auderghem, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte J.-P. Montfort und A. de Moncuit)Beklagte: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union Anträge Die Klägerin beantragt,die Art. 9 und 10, Anhang III sowie – soweit erforderlich – Art. 30 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. c der Richtlinie (EU) 2024/3019 des ...
Klage, eingereicht am 7. März 2025 – Cosmetics Europe/Parlament und Rat(Rechtssache T-169/25)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Klägerin: Cosmetics Europe – the personal Care Association (Auderghem, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte J.-P. Montfort und A. de Moncuit)Beklagte: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union Anträge Die Klägerin beantragt,die Art. 9 und 10, Anhang III sowie – soweit erforderlich – Art. 30 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. c der Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung)1 für nichtig zu erklären, soweit damit eine Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung für kosmetische Mittel eingeführt wird,dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Die Klage wird auf folgende sechs Gründe gestützt:Der Unionsgesetzgeber habe beim Erlass der oben genannten Artikel der Richtlinie (EU) 2024/3019 insofern gegen seine Begründungspflicht verstoßen, als er den Kosmetiksektor der durch diese Richtlinie geschaffenen Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung unterworfen habe. Der Unionsgesetzgeber habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen und gegen Art. 191 Abs. 3 AEUV verstoßen, indem er nicht alle Tatsachen und Umstände des vorliegenden Falls berücksichtigt und sich bei der Wahl des Kosmetiksektors als zweitem Sektor, der der Regelung zur...
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