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20.05.2025
Klage (ABl.)
Oshkosh JLG (Tianjin) und JLG Emea/ Kommission
Klage, eingereicht am 31. März 2025 – Oshkosh JLG (Tianjin) Equipment Technology und JLG Emea / Kommission(Rechtssache T-218/25)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Klägerinnen: Oshkosh JLG (Tianjin) Equipment Technology Co. Ltd (Tianjin, China), JLG Emea BV (Hoofddorp, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwälte L. Ruessmann und J. Beck)Beklagte: Europäische Kommission Anträge Die Klägerinnen beantragen,die Durchführungsverordnung (EU) 2025/45 der Kommission vom 8. Januar 2025 zur Einführung...
Klage, eingereicht am 31. März 2025 – Oshkosh JLG (Tianjin) Equipment Technology und JLG Emea / Kommission(Rechtssache T-218/25)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Klägerinnen: Oshkosh JLG (Tianjin) Equipment Technology Co. Ltd (Tianjin, China), JLG Emea BV (Hoofddorp, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwälte L. Ruessmann und J. Beck)Beklagte: Europäische Kommission Anträge Die Klägerinnen beantragen,die Durchführungsverordnung (EU) 2025/45 der Kommission vom 8. Januar 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China 1 in vollem Umfang für nichtig zu erklären, soweit sie sie und die mit ihnen verbundenen Unternehmen betrifft;der Kommission die Kosten aufzulegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Die Klägerinnen machen drei Klagegründe geltend. Die angefochtene Verordnung leide unter einem offensichtlichen Beurteilungsfehler und verstoße gegen Art. 2 Abs. 8, 9 und 10 der Grundverordnung, weil ihrem Vorbringen, dass sie und die mit ihnen verbundenen Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bildeten, nicht gefolgt worden sei. Da auf diese Weise ein zu niedriger Ausfuhrpreis zugrunde gelegt worden sei, sei eine Dumpingspanne berechnet worden, die gegen Art. 2 Abs. 11, Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 4 und 5 der Grundverordnung verstoße, und eine Schädigungsspanne, die gegen Art. 3 Abs. 2 und 6, Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 4...
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