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20.05.2025
Klage (ABl.)
European Court of Justice 

LB Group u. a./ Kommission

Klage, eingereicht am 1. April 2025 – LB Group u. a./Kommission(Rechtssache T-220/25)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Klägerinnen: LB Group Co. Ltd (Jiaozuo, China) und sechs weitere (vertreten durch Rechtsanwälte J. Cornelis und F. Graafsma)Beklagte: Europäische Kommission Anträge Die Klägerinnen beantragen,die Durchführungsverordnung (EU) 2025/4 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls ...
Klage, eingereicht am 1. April 2025 – LB Group u. a./Kommission(Rechtssache T-220/25)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Klägerinnen: LB Group Co. Ltd (Jiaozuo, China) und sechs weitere (vertreten durch Rechtsanwälte J. Cornelis und F. Graafsma)Beklagte: Europäische Kommission Anträge Die Klägerinnen beantragen,die Durchführungsverordnung (EU) 2025/4 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Titandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig zu erklären undder Europäischen Kommission die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf zwei Gründe. Verstoß gegen Art. 2 Abs. 10 Buchst. i und die Einleitung von Art. 2 Abs. 10 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern 1 (Grundverordnung) wegen der Entscheidung der Kommission, aufgrund der von den LB-Händlern (Billions HK und BEL) erhaltenen Provisionen (in Form eines Aufschlags) am Ausfuhrpreis eine Berichtigung vorzunehmen, insbesondereein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 10 Buchst. i der Grundverordnung, da die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass die LB-Händler (Billions HK und BEL) ähnliche Funktionen wie ein auf Provisionsgrundlage tätiger Vertreter ausgeübt hätten,ein Verstoß gegen die...

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