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20.05.2025
Erscheinung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Bekanntmachung zur artnet AG: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022

Erscheinung:20.05.2025 | Thema Bilanzkontrolle Bekanntmachung zur artnet AG: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 der artnet AG, Berlin, gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (Wp HG) fehlerhaft ist:Die artnet AG führte Wertminderungstests für noch nicht ...
Erscheinung:20.05.2025 | Thema Bilanzkontrolle Bekanntmachung zur artnet AG: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 der artnet AG, Berlin, gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (Wp HG) fehlerhaft ist:Die artnet AG führte Wertminderungstests für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte falsch bzw. fälschlich nicht durch:a) Für Entwicklungsprojekte mit einem Buchwert von in Summe 141.905 US-Dollar wurden Wertminderungstests fälschlich nicht durchgeführt, weil die artnet AG diese Projekte einzeln und auch in der Gesamtbetrachtung als nicht wesentlich einstufte.Dies verstößt gegen International Accounting Standard (IAS) 36.10 a), wonach unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Unternehmen auch einen noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswert jährlich auf Wertminderung zu überprüfen hat, indem es seinen Buchwert mit seinem erzielbaren Betrag vergleicht.b) Für ein weiteres Entwicklungsprojekt mit einem Buchwert von 238.932 US-Dollar wurde eine in Textform durchgeführte Analyse zur Werthaltigkeit dieses Projekts erstellt, anstatt einen quantitativen Werthaltigkeitstest i.S.d.IAS 36 durchzuführen.Dies verstößt gegen IAS 36.10 a) i. V. m.IAS 36.18. Der Standard definiert den erzielbaren...

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