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20.05.2025
Erscheinung
Vereinfachte Inhaberkontrollverfahren: BaFin konsultiert Verordnung
Erscheinung:20.05.2025 |
Thema Inhaberkontrolle Vereinfachte Inhaberkontrollverfahren: BaFin konsultiert Verordnung Die Finanzaufsicht BaFin hat die „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ zur Konsultation gestellt. Sie ändert damit insbesondere die Inhaberkontrollverordnung. Zwei Wochen lang können Interessierte ihre Meinung zu den geplanten Erleichterungen äußern, insbesondere die Spitzenverbände der Institute, deren Inhaber und Erwer...
Erscheinung:20.05.2025 | Thema Inhaberkontrolle Vereinfachte Inhaberkontrollverfahren: BaFin konsultiert Verordnung Die Finanzaufsicht BaFin hat die „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ zur Konsultation gestellt. Sie ändert damit insbesondere die Inhaberkontrollverordnung. Zwei Wochen lang können Interessierte ihre Meinung zu den geplanten Erleichterungen äußern, insbesondere die Spitzenverbände der Institute, deren Inhaber und Erwerbsinteressenten.Um bürokratische Hürden beim Inhaberkontrollverfahren abzubauen, sieht die Änderungsverordnung unter anderem Folgendes vor:Ausländische Führungszeugnisse können leichter anerkannt werden.Natürliche Personen müssen nach zehnjähriger Abwesenheit aus Deutschland keinen Gewerbezentralregisterauszug mehr einreichen und ihre Lebensläufe nicht mehr unterschreiben.Indirekte Erwerberinnen und Erwerber von Instituten, die nicht an der Konzernspitze stehen, müssen über die Anzeige ihrer Erwerbsabsicht hinaus grundsätzlich keine Unterlagen einreichen.Ähnliche Änderungen zu Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen und Lebensläufen sind auch für die Anzeigenverordnung geplant. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 5. Juni 2025per E-Mailunter Konsultation-12-25@bafin.de entgegen.Fanden Sie den Beitrag hilfreich?Wir freuen uns über Ihr Feedback Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren...
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