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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
16.05.2025
Entscheidung
4. Senat, Eingruppierung eines LKW-Fahrers - Begriff des Berufskraftfahrers ,0,1
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Juli 2023 – 5 Sa 583/22 – wird zurückgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.2 Der Kläger ist nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts seit dem 1. Juli 2010 bei der Beklagten im Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (AWS) beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 1. Juni 2010 bestim...
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Juli 2023 – 5 Sa 583/22 – wird zurückgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.2 Der Kläger ist nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts seit dem 1. Juli 2010 bei der Beklagten im Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (AWS) beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 1. Juni 2010 bestimmt sich das Arbeitsverhältnis „nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVö D) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVö D und zur Regelung des Übergangsrechts“ (TVÜ-VKA). Weiterhin „finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge … Anwendung“.3 Der Kläger, der am 26. April 2007 die Fahrerlaubnis zum Führen von LKW erworben hat und in dessen Führerschein die Kennziffer 95 eingetragen ist, wird als Fahrer beschäftigt. Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ist er überwiegend mit einer Großkehrmaschine mit einem Gesamtgewicht von 18 t tätig. Mit dieser wird Straßenkehricht durch rotierende Bürsten zusammengekehrt und von einem Sauger aufgenommen. Bei Bedarf wird der Kläger auf...
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