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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
15.05.2025
Pressemitteilung
#VIII R 32/21
Bundesfinanzhof 

Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen

Nummer 030/25 - Urteil vom 25.02.2025 VIII R 32/21 Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie i. V.m. § 50 d Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (ESt G) a. F. (heute § 50 c Abs. 3 Satz 1 ESt G) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die...
Nummer 030/25 - Urteil vom 25.02.2025 VIII R 32/21 Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie i. V.m. § 50 d Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (ESt G) a. F. (heute § 50 c Abs. 3 Satz 1 ESt G) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25.02.2025 – VIII R 32/21 entschieden. Die Entscheidung dürfte eine beträchtliche finanzielle Tragweite für den Fiskus haben. In der Vergangenheit hatte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vielen ausländischen Anteilseignern die Erstattung von Kapitalertragsteuer unter Berufung auf § 50 d Abs. 3 ESt G (i.d. F. des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878, BSt Bl I 2007, 28) verweigert, was nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (Eu GH) Deister Holding und Juhler Holding vom 20.12.2017 - C 504/16 und C 613/16 (EU:C:2017:1009) jedoch gegen das Unionsrecht verstieß. In all diesen Fällen kann es nunmehr zur Festsetzung von Zinsen kommen. Im Streitfall hatte eine deutsche Aktiengesellschaft (AG) Gewinnausschüttungen an eine österreichische Muttergesellschaft vorgenommen. Für drei der Gewinnausschüttungen...

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