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09.05.2025
Pressemitteilungen
Gesundheitliche Versorgung, Krull: Landzahnarztquote kommt, Schulgeldfreiheit für Podologie, Bestattungswesen wird reformiert – CDU-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
Der Koalitionsausschuss hat zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Ab dem Wintersemester 2025/26 wird das Land jährlich zehn Stipendien für Zahnmedizinstudiengänge an anerkannten Hochschulen im EU-Ausland finanzieren. Ergänzend wird eine Landzahnarztquote eingeführt, über die drei Studienplätze an ...
Der Koalitionsausschuss hat zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung beschlossen. Dazu sagt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull: „Ab dem Wintersemester 2025/26 wird das Land jährlich zehn Stipendien für Zahnmedizinstudiengänge an anerkannten Hochschulen im EU-Ausland finanzieren. Ergänzend wird eine Landzahnarztquote eingeführt, über die drei Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer Eignung für die Tätigkeit in ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt vergeben werden. Beide Programme sind mit der Verpflichtung verbunden, nach Studienabschluss in unterversorgten Gebieten Sachsen-Anhalts tätig zu sein.“ Die Schulgeldfreiheit für Podologieschulen wird eingeführt. „Damit wird die Attraktivität des Berufs des Podologen – einem Gesundheitsfachberuf im Bereich der medizinischen Fußpflege – gestärkt und mehr jungen Menschen der Zugang zur Ausbildung in diesem wichtigen Tätigkeitsfeld ermöglicht“, betont Krull. Im Bestattungswesen wird ein umfassendes Reformpaket umgesetzt: „Neu geregelt werden eine verpflichtende zweite Leichenschau vor Erdbestattungen, angemessene Orte für die erste Leichenschau, würdige Bestattungen von Sternen- und Schmetterlingskindern, die Entnahme kleiner Aschemengen für Erinnerungsstücke sowie ein dauerhaftes Ruherecht für gefallene Bundeswehrangehörige“, so Krull abschließend.
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