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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
08.05.2025
Entscheidungen
#IX R 34/21
Bundesfinanzhof 

IX. Senat – Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht erst nach Vorverfahren

Urteil vom 11. März 2025, IX R 34/21 Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht erst nach Vorverfahren ECLI:DE:BFH:2025:U.110325. IXR 34.21.0 BFH IX. Senat FGO § 44 Abs 1, AO § 32 i Abs 9, AO § 347, EUV 2016/679 Art 15 Abs 1, EUV 2016/679 Art 15 Abs 3 vorgehend FG München, 04. November 2021, Az: 15 K 118/20 Leitsätze 1. NV: Gegen die Ablehnung der Akteneinsicht in die Steuerakten der Finanzbehörde muss der Steuerpflichtige erfolglos ein Vorverfahren durchführen, anderenfalls ist seine Klage unzu...
Urteil vom 11. März 2025, IX R 34/21 Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht erst nach Vorverfahren ECLI:DE:BFH:2025:U.110325. IXR 34.21.0 BFH IX. Senat FGO § 44 Abs 1, AO § 32 i Abs 9, AO § 347, EUV 2016/679 Art 15 Abs 1, EUV 2016/679 Art 15 Abs 3 vorgehend FG München, 04. November 2021, Az: 15 K 118/20 Leitsätze 1. NV: Gegen die Ablehnung der Akteneinsicht in die Steuerakten der Finanzbehörde muss der Steuerpflichtige erfolglos ein Vorverfahren durchführen, anderenfalls ist seine Klage unzulässig. 2. NV: Der Ausschluss des Vorverfahrens nach § 32 i Abs. 9 Satz 1 der Abgabenordnung greift nur, soweit der Steuerpflichtige seinen Akteneinsichtsanspruch aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ableitet. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 04.11.2021 - 15 K 118/20 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen. Tatbestand I. Streitig ist, inwiefern aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Anspruch auf Zurverfügungstellung der zum Zweck der Besteuerung verarbeiteten Daten besteht, ob dieser bereits erfüllt wurde und ob ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beantragte mit Schreiben vom 28.10.2019 "Akteneinsicht" gemäß Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2, Abs. 2 DSGVO und die "Zurverfügungstellung der Informationen als Kopie" gemäß Art. 15...

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