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07.05.2025
Pressemitteilungen
Hamburg: AfD Fraktion 

SPD-Innensenator zweifelt an AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst / Nockemann: „Gerade Innensenator Grote müsste das Beamtenrecht kennen“

SPD-Innensenator Andy Grote sieht AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst skeptisch. Angehörige des öffentlichen Dienstes und insbesondere Beamte müssen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, so Grote. Und bei „Mitgliedern einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei wird man dies nicht ohne weiteres annehmen können.“ Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann: „Dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei, ist nicht etwa wissenschaftlich und objektiv belegt, so...
SPD-Innensenator Andy Grote sieht AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst skeptisch. Angehörige des öffentlichen Dienstes und insbesondere Beamte müssen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, so Grote. Und bei „Mitgliedern einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei wird man dies nicht ohne weiteres annehmen können.“ Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann: „Dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei, ist nicht etwa wissenschaftlich und objektiv belegt, sondern stammt von der weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörde. Skandalös ist, dass das Bundesinnenministerium, dem die Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz obliegt, dieses ‚Gutachten‘ inhaltlich nicht geprüft, sondern einfach durchgewunken hat, obwohl dieses Verdikt weitreichende politische Bedeutung hat. Es soll faktisch die stärkste Partei in Ihrer Wirkmächtigkeit aushebeln. Zunächst gilt es also, erst einmal eine gerichtliche Überprüfung dieser Einschätzung abzuwarten. Denn immerhin hat die ehemalige Bundesinnenministerin Faeser mehrfach dokumentiert, wie wenig ihr das geltende Recht am Herzen liegt. Sowohl beim Verbotsverfahren gegen das Magazin Compact wie auch bei der Maßregelung des ehemaligen Chefs der Cybersicherheitsbehörde BSI, Arne Schönbohm, mussten Faesers rechtswidrige Maßnahmen durch Gerichte korrigiert werden. Richtig an Grotes Aussage ist allerdings, dass der Beamte – ohne Wenn und Aber – nicht nur mit beiden Beinen fest auf dem Boden der...

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