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Deutschland Bundesländer Brandenburg Landesministerien Bildung und Sport
06.05.2025
Pressemitteilung
Betreuungszeiten für Kinder sind sicher
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) widerspricht entschieden der aktuell öffentlich verbreiteten Behauptung, mit einem Beschluss des Landeshaushaltes 2025 und 2026 würden die Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung verringert.
1. Der Rechtsanspruch auf Betreuungszeiten ist im Kita-Gesetz verankert und bleibt unverändert.
Das Kita-Gesetz sichert Familien in Brandenburg seit Jahren die Kindertagesbetreuung mit einem Mindestbetreuungsanspruch von 6 Stunden für Kinder in ...
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) widerspricht entschieden der aktuell öffentlich verbreiteten Behauptung, mit einem Beschluss des Landeshaushaltes 2025 und 2026 würden die Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung verringert. 1. Der Rechtsanspruch auf Betreuungszeiten ist im Kita-Gesetz verankert und bleibt unverändert. Das Kita-Gesetz sichert Familien in Brandenburg seit Jahren die Kindertagesbetreuung mit einem Mindestbetreuungsanspruch von 6 Stunden für Kinder in Krippen- und Kindergartenalter sowie von 4 Stunden für Kinder im Grundschulalter. Darüber hinaus legt es fest (§1, Abs. 3 KitaG): „Längere Betreuungszeiten sind stundenweise zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht.“ Dieser Betreuungsanspruch ist durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu gewährleisten. Sie bestätigen den zeitlichen Umfang i.d.R. per Bescheid. Auf dieser Grundlage schließen die freien und öffentlichen Kita-Träger individuelle Betreuungsverträge mit den Eltern (Sorgeberechtigten). Verlängerte Betreuungszeiten sind also weiterhin abgesichert. Die Einrichtungsträger haben die Hoheit über Personaleinsatz und Öffnungszeiten. Betreuungszeiten über acht Stunden werden üblicherweise mit zeitlich versetztem Personaleinsatz gewährleistet. 2. Die Förderung der Betreuungsrandzeiten...
Errors and omissions excepted. As of: 06.05.2025