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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
06.05.2025
Entscheidung
10. Senat, Zulässigkeit der Berufung - ordnungsgemäße Berufungsbegründung ,0,1
Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Februar 2024 – 10 Sa 426/23 SK – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 6. Dezember 2022 – 7 Ca 648/14 – als unzulässig verworfen wird.2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft zu entrichten.2 Der K...
Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Februar 2024 – 10 Sa 426/23 SK – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 6. Dezember 2022 – 7 Ca 648/14 – als unzulässig verworfen wird.2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft zu entrichten.2 Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien in der Rechtsform eines Vereins mit eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung. Er ist tarifvertraglich zum Einzug der Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft verpflichtet und verlangt von der Beklagten Beiträge für 20 gewerbliche Arbeitnehmer und fünf Angestellte für den Zeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2013.3 Die nicht originär tarifgebundene Beklagte unterhielt im streitgegenständlichen Zeitraum einen Gewerbebetrieb mit Sitz in M. Im Handelsregister war die Beklagte mit dem Unternehmensgegenstand „Alle Dienstleistungen rund um das Segment Kanalreinigung und -reparatur, Dichtigkeitsprüfung und TV-Untersuchungen im Abwasserkanal sowie die Übernahme und Fortführung des Geschäftsbetriebs der K Gmb H i. L.“ eingetragen. In den Jahren 2009 bis 2013 wurden Arbeiten rund um die Wartung und Sanierung von Rohrleitungen und Kanalrohren für öffentliche und private Auftraggeber erbracht.4 Der Kläger hat die...
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