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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
05.05.2025
Entscheidungen
6. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
6 StR 34/25
vom
17. März 2025
in der Strafsache
gegen
wegen Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Cannabis u.a.
ECLI:DE:BGH:2025:170325B6STR34.25.1
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. März 2025 beschlossen:
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Lüneburg vom 28. Oktober 2024 wird als unzulässig verworfen.
Es wird davon abgesehen, der Angeklagten die Kosten ihres
Rechtsmittels auf...
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