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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
02.05.2025
Entscheidungen
VI. Senat – Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird
Urteil vom 20. Februar 2025, VI R 18/22 Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird ECLI:DE:BFH:2025:U.200225. VIR 18.22.0 BFH VI. Senat AO § 108 Abs 1, AO § 122 Abs 2 Nr 1, AO § 355 Abs 1 S 1, AO § 118, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2, PUDLV § 2 Nr 5 vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 24. August 2022, Az: 7 K 7045/20 Leitsätze 1. Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des...
Urteil vom 20. Februar 2025, VI R 18/22 Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird ECLI:DE:BFH:2025:U.200225. VIR 18.22.0 BFH VI. Senat AO § 108 Abs 1, AO § 122 Abs 2 Nr 1, AO § 355 Abs 1 S 1, AO § 118, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2, PUDLV § 2 Nr 5 vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 24. August 2022, Az: 7 K 7045/20 Leitsätze 1. Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nicht entgegen. 2. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt. Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.08.2022 - 7 K 7045/20 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand I. Die in A wohnhafte Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erzielte im Streitjahr (2017) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ihre Einkommensteuererklärung für das Streitjahr fertigte sie ohne Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe an. Unter dem 15.06.2018, einem Freitag, erließ der Beklagte und Revisionskläger (Finanzamt ‑‑FA‑‑) den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr. Der an die Klägerin als Inhalts- und...
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