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28.04.2025
Pressemitteilungen
Verhandlungstermin am 18. Juni 2025 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 183/24 (Werbung mit Preisermäßigung)
Pressemitteilung Nr. 82/25 vom 28.4.2025 Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 82/2025 Verhandlungstermin am 18. Juni 2025 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 183/24 (Werbung mit Preisermäßigung) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit einer Preiswerbung zu entscheiden. Sachverhalt: Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte ist ein Lebensmitteldiscounter. In einem Werbepro...
Pressemitteilung Nr. 82/25 vom 28.4.2025 Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 82/2025 Verhandlungstermin am 18. Juni 2025 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 183/24 (Werbung mit Preisermäßigung) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit einer Preiswerbung zu entscheiden. Sachverhalt: Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte ist ein Lebensmitteldiscounter. In einem Werbeprospekt bewarb die Beklagte ein Kaffeeprodukt mit der Angabe des aktuellen Verkaufspreises ("4.44") und des Preises der Vorwoche ("6.99¹") sowie einer Preisermäßigung ("-36 %"). In der Fußnote zu der nach der Preisangabe "6.99" hochgestellten Ziffer 1 heißt es: "Bisheriger 30-Tage-Bestpreis, außer: [beworbenes Kaffeeprodukt] 4.44". Die Klägerin ist der Auffassung, die Werbung der Beklagten sei irreführend und verstoße gegen die Preisangabenverordnung (PAng V). Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung sowie auf Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch. Bisheriger Prozessverlauf: Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten weitgehend zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Berufungsgericht ausgeführt, die hinreichend klare Angabe des Referenzpreises (nämlich des niedrigsten Gesamtpreises, den der Unternehmer innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern tatsächlich angewandt hat) stelle für den...
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