Documents
Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
24.04.2025
Entscheidung
#6 AZR 32/24
Bundesarbeitsgericht 

6. Senat, Insolvenzanmeldung - Bestimmtheit - Schriftlichkeit ,0,0

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2023 – 10 Sa 79/23 – aufgehoben.2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Dezember 2022 – 34 Ca 9282/22 – abgeändert. Die Klage wird zurückgewiesen.3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Leitsatz 1. § 130 Nr. 6 ZPO findet auf Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle nach § 174 Abs. 1 Satz 1 Ins O keine Anwendung...
Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2023 – 10 Sa 79/23 – aufgehoben.2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Dezember 2022 – 34 Ca 9282/22 – abgeändert. Die Klage wird zurückgewiesen.3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Leitsatz 1. § 130 Nr. 6 ZPO findet auf Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle nach § 174 Abs. 1 Satz 1 Ins O keine Anwendung.2. Bei einer Forderungsanmeldung der Bundesagentur für Arbeit zur Insolvenztabelle, mit der Ansprüche mehrerer Arbeitnehmer aus übergegangenem Recht nach § 169 Satz 1 SGB III geltend gemacht werden, handelt es sich um eine Sammelanmeldung, die nur dann ordnungsgemäß i Sv. § 174 Abs. 2 Ins O erfolgt ist, wenn die einzelnen betreffenden Arbeitnehmer, ihr jeweiliges monatliches Bruttoentgelt und die konkreten Anspruchszeiträume angegeben sind. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Ordnungsgemäßheit einer Forderungsanmeldung der Klägerin zur Insolvenztabelle.2 Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter in dem am 15. Februar 2021 über das Vermögen der W Gmb H & Co. KG in B (im Folgenden Schuldnerin) eröffneten und im schriftlichen Verfahren durchgeführten Insolvenzverfahren. Die Klägerin ist die Bundesagentur für Arbeit in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 367 Abs. 1 SGB III) und ua. für die Gewährung von Insolvenzgeld...

Errors and omissions excepted. As of: 24.04.2025