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17.04.2025
Erscheinung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Bekanntmachung zur Ziraat Bank International Aktiengesellschaft

Erscheinung:17.04.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Ziraat Bank International Aktiengesellschaft Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. März 2025 gegenüber der Ziraat Bank International Aktiengesellschaft zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG angeordnet.Grund für die Maßnahm...
Erscheinung:17.04.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur Ziraat Bank International Aktiengesellschaft Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. März 2025 gegenüber der Ziraat Bank International Aktiengesellschaft zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG angeordnet.Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war. Die Anordnung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung ergeht auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Anordnung der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ergeht auf Grundlage des § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG. Die Bescheide sind seit dem 10. April 2025 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.Zur Meldung wechseln Fanden Sie den Beitrag hilfreich?Wir freuen uns über Ihr Feedback Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.Wir freuen uns über Ihr Feedbackhilfreichweniger hilfreich...

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