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16.04.2025
Pressemitteilungen
#75/25
Bundesgerichtshof 

Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Verdeckungsmordes in Aschau im Chiemgau auf

Pressemitteilung Nr. 75/25 vom 16.4.2025  Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 75/2025 Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Verdeckungsmordes in Aschau im Chiemgau auf Beschluss vom 1. April 2025 - 1 St R 434/24 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Hiergegen hat er Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nach den Feststellungen des Landgerichts traf der damals 20-jährige Angekl...
Pressemitteilung Nr. 75/25 vom 16.4.2025  Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 75/2025 Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Verdeckungsmordes in Aschau im Chiemgau auf Beschluss vom 1. April 2025 - 1 St R 434/24 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Hiergegen hat er Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nach den Feststellungen des Landgerichts traf der damals 20-jährige Angeklagte in Aschau im Chiemgau am 3. Oktober 2022 gegen 2.30 Uhr beim Joggen zufällig auf die ihm flüchtig bekannte Studentin Hanna W., die nach dem Besuch einer Diskothek nach Hause ging. Er stieß sie von hinten zu Boden, kniete sich auf ihren Rücken und schlug mit einem stumpfen Gegenstand mindestens siebenmal gegen ihre Schläfe. Damit wollte er ihren Widerstand brechen, um sie sexuell zu missbrauchen. Auch zog der Angeklagte der Geschädigten Jacke und Hose aus. Dann packte ihn jedoch die Furcht, sie könne ihn erkannt haben und später identifizieren. Er entschloss sich daher nunmehr, von sexuellen Handlungen abzusehen und die durch die Schläge bewusstlos gewordene Geschädigte in den infolge Hochwassers reißenden Bärbach zu schleppen, um seine Tat zu verdecken. Hanna W. ertrank im um neun Grad kalten Wasser innerhalb von vier bis fünf Minuten. Der Senat hat das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers, den die Verteidigung gerügt hatte, aufgehoben. Die Vorsitzende der Jugendkammer durfte nicht...

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