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Deutschland Bund Bundestag Drucksachen
03.04.2025
Unterrichtung
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes)
Deutscher Bundestag
Drucksache 20/15153
20. Wahlperiode
24.03.2025
Unterrichtung
durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro
übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes)
Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35 000 Euro
übersteigen, der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzü...
Errors and omissions excepted. As of: 03.04.2025