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01.04.2025
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Hamburgische Notarkammer 

Panorama – Hilfe! Ich bin in einer Erbengemeinschaft!

31.03.2025 – 17:28 Hamburgische Notarkammer Hilfe! Ich bin in einer Erbengemeinschaft!Stuttgart (ots)Werden mehrere Personen Erben, gehört ihnen zunächst der gesamte Nachlass gemeinschaftlich. Alle Erben bilden die sogenannte Erbengemeinschaft. Handhabung und Abwicklung von Erbengemeinschaften werfen häufig Fragen auf. Notarinnen und Notare unterstützen dabei und beraten im Vorfeld, wie nicht funktionsfähige Erbengemeinschaften verhindert werden können. Erben ohne Zutun Verstirbt ein Mensch, ...
31.03.2025 – 17:28 Hamburgische Notarkammer Hilfe! Ich bin in einer Erbengemeinschaft!Stuttgart (ots)Werden mehrere Personen Erben, gehört ihnen zunächst der gesamte Nachlass gemeinschaftlich. Alle Erben bilden die sogenannte Erbengemeinschaft. Handhabung und Abwicklung von Erbengemeinschaften werfen häufig Fragen auf. Notarinnen und Notare unterstützen dabei und beraten im Vorfeld, wie nicht funktionsfähige Erbengemeinschaften verhindert werden können. Erben ohne Zutun Verstirbt ein Mensch, denkt man als Angehöriger schwerlich an die rechtlichen Folgen: Nach deutschem Recht geht das gesamte Vermögen des Verstorbenen - der Nachlass - auf die aufgrund Testaments, Erbvertrags oder gesetzlicher Erbfolge berufenen Erben über. Dies geschieht automatisch; einer Mitwirkung der Erbinnen und Erben bedarf es nicht. Sie können jedoch das Erbe innerhalb der Ausschlagungsfrist (in der Regel sechs Wochen) ausschlagen.[1] Alle Erben müssen mitwirken Mehrere Erben halten den gesamten Nachlass zusammen als Erbengemeinschaft. Wichtigste Konsequenz: Sie können nur noch gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen. "Soll ein Auto oder eine Immobilie veräußert werden, müssen alle Erben mitwirken", erklärt Dr. Markus Baschnagel, Geschäftsführer der Notarkammer Baden-Württemberg. Dies kann zu praktischen Schwierigkeiten führen, weil nicht immer alle Miterben an der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses mitwirken können oder wollen. "Die Gründe hierfür sind mannigfaltig, beispielsweise...

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