Documents
Deutschland Bundesländer Niedersachsen Landesministerien Justiz
14.02.2025
Pressemitteilung
Justizministerium Niedersachsen 

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann im Bundesrat zu TOP 18 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigu...

Es gilt das gesprochene Wort! "Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig davon, wie die Entscheidung über unseren Gesetzentwurf gleich ausgeht: Schon die Diskussion darüber hat gezeigt, dass er bitter nötig ist. Es geht um die – erhebliche – verbale und nonverbale sexuelle Belästigung – insbesondere von Frauen und Mädchen. Es geht darum, dass es in unserer gleichberechtigten Gesellschaft nicht gebilligt sein kann, wenn ein 63jähriger Mann ein ihm unbekanntes Mädc...
Es gilt das gesprochene Wort! "Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig davon, wie die Entscheidung über unseren Gesetzentwurf gleich ausgeht: Schon die Diskussion darüber hat gezeigt, dass er bitter nötig ist. Es geht um die – erhebliche – verbale und nonverbale sexuelle Belästigung – insbesondere von Frauen und Mädchen. Es geht darum, dass es in unserer gleichberechtigten Gesellschaft nicht gebilligt sein kann, wenn ein 63jähriger Mann ein ihm unbekanntes Mädchen auf offener Straße auffordert: „Komm mal mit, ich will dir an die M… fassen“. Dass dieser Mann nur zwei Tage später eine ihm unbekannte Frau anspricht und zweimal (!) sagt: „Ich will dich f...“ Das „Punkt, Punkt, Punkt“ ist von mir – aus Rücksicht auf das Hohe Haus. Der betreffende Mann hat diese Worte selbstverständlich im Klartext gesagt. Das ist verabscheuungswürdig, das ist beängstigend und es verletzt die Intimsphäre der betroffenen Frauen und Mädchen. Aber – ich hatte es im November bereits berichtet: Diese Äußerungen unterfallen nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes nicht dem Tatbestand der Beleidigung – und im Übrigen auch keinem anderen Straftatbestand. Mit anderen Worten: Hätte der Mann zu dem elfjährigen Mädchen oder der erwachsenen Frau etwa „dumme Kuh“ gesagt, hätte er sich wegen Beleidigung strafbar gemacht. Die Aufforderung an ein unbekanntes elfjähriges Mädchen „Komm mal mit, ich will dir an die M… fassen“ ist hingegen nicht strafbar. Ich weiß nicht, wer...

Errors and omissions excepted. As of: 14.02.2025