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29.01.2025
Berichterstattung
Rechtsausschuss 

Abstimmung über „Kostenrechtsänderungsgesetz 2025“

Liveübertragung: Freitag, 31. Januar, 13.10 Uhr Der Bundestag entscheidet am Freitag, 31. Januar 2025, über zwei Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion „zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“ ( Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 , 20/14264 ) und „zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ ( 20/14259 ). Dazu hat der Rechtsausschuss Beschlussempfehlungen angekündigt.  Erster Gesetzentwu...
Liveübertragung: Freitag, 31. Januar, 13.10 Uhr Der Bundestag entscheidet am Freitag, 31. Januar 2025, über zwei Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion „zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“ ( Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 , 20/14264 ) und „zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ ( 20/14259 ). Dazu hat der Rechtsausschuss Beschlussempfehlungen angekündigt.  Erster Gesetzentwurf der FDP  Mit dem „Kostenrechtsänderungsgesetz 2025“ will die Fraktion die entsprechenden Gebührensätze erhöhen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler zuletzt Anfang 2021 erhöht worden seien. Im RVG will die Fraktion zum einen auf strukturelle Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht setzen, zum anderen sollen Gebühren linear erhöht werden. In der JVEG sollen neben der Erhöhung der Vergütung zudem Entschädigungsregelungen überarbeitet werden. Auch die Vergütung für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren soll laut Entwurf erhöht werden. Zweiter Gesetzentwurf der FDP  In ihrem zweiten Gesetzentwurf schlägt die FDP vor dem Hintergrund der Preissteigerungen der vergangenen Jahre nicht nur eine Erhöhung der Vergütungssätze, sondern auch ein neues Vergütungssystem vor. Dieses solle „sowohl...

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