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30.12.2024
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Deutsche Akkreditierungsstelle 

Amtliche Mitteilung zur Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17024 bei Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken im Sinne der §§ 198 Absatz 2, 220 Absatz 2 Satz 3 BewG

Diese amtliche Mitteilung erläutert die Anforderungen an die Akkreditierung von Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken im Sinne der §§ 198 Abs. 2, 220 Abs. 2 Satz 3 BewG und gibt Hinweise zur Erkennung unzureichender Personenzertifizierungen mit ausländischen Akkreditierungen.Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden, die bei der DAkkS über Sachverständige eingehen, die sich offenbar zu Unrecht auf eine akkreditierte Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 berufen, gibt d...
Diese amtliche Mitteilung erläutert die Anforderungen an die Akkreditierung von Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken im Sinne der §§ 198 Abs. 2, 220 Abs. 2 Satz 3 BewG und gibt Hinweise zur Erkennung unzureichender Personenzertifizierungen mit ausländischen Akkreditierungen.Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden, die bei der DAkkS über Sachverständige eingehen, die sich offenbar zu Unrecht auf eine akkreditierte Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 berufen, gibt die DAkkS nachfolgende Hinweise, um die Feststellung des Vorliegens einer wirksamen akkreditierten Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 im Sinne der §§ 198 Absatz 2, 220 Absatz 2 Satz 3 BewG zu erleichtern. Für die Ermittlung eines niedrigeren gemeinen Werts sowie im Rahmen der Ermittlung der Grundsteuerwertfeststellung sind bestimmte Kompetenzanforderungen an den Gutachter oder Sachverständigen zu beachten, die u.a. auch durch Zertifikate akkreditierter Personenzertifizierungsstellen nach EN ISO/IEC 17024 nachgewiesen werden können.1. Rechtslage in DeutschlandNach §§ 198 Absatz 2, 220 Absatz 2 Satz 3 BewG kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. Baugesetzbuch oder von Personen erbracht werden, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten oder nach EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle, als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder...

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