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17.12.2024
Aktuelles
Bundespolizei 

Allgemeinverfügung für den Bahnhof Aschaffenburg Hauptbahnhof

Allgemeinverfügung für den Bahnhof Aschaffenburg Hauptbahnhof Die Bundespolizeidirektion München hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art) für den Bahnhof Aschaffenburg Hauptbahnhof erlassen. Diese gilt ab dem 31. Dezember 2024 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025 12:00 Uhr. Zum Download Download Links Allgemeinverfügung für den Bahnhof Aschaffenburg Hauptbahn...
Allgemeinverfügung für den Bahnhof Aschaffenburg Hauptbahnhof Die Bundespolizeidirektion München hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art) für den Bahnhof Aschaffenburg Hauptbahnhof erlassen. Diese gilt ab dem 31. Dezember 2024 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025 12:00 Uhr. Zum Download Download Links Allgemeinverfügung für den Bahnhof Aschaffenburg Hauptbahnhof (PDF, 252 KB, Datei ist nicht barrierefrei)Skizze Allgemeinverfügung für den Bahnhof Aschaffenburg Hauptbahnhof (PDF, 226 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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