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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
17.12.2024
Entscheidung
#5 AZR 110/24
Bundesarbeitsgericht 

5. Senat, FTE automotive Möve Entgelttarifvertrag vom 29. Juli 2021 (Entgelt-TV) - Anspruch auf Zahlung einer tarifvertraglichen…

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2023 – 6 Sa 85/23 – wird zurückgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Zahlung einer tarifvertraglichen Zulage zur Besitzstandswahrung.2 Der Kläger ist seit Juli 1997 bei der Beklagten, einem Zulieferbetrieb der Automobilindustrie, als Einrichter beschäftigt. Seit April 2018 ist er Mitglied der IG Metall. Ab März 2021 verhande...
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2023 – 6 Sa 85/23 – wird zurückgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Zahlung einer tarifvertraglichen Zulage zur Besitzstandswahrung.2 Der Kläger ist seit Juli 1997 bei der Beklagten, einem Zulieferbetrieb der Automobilindustrie, als Einrichter beschäftigt. Seit April 2018 ist er Mitglied der IG Metall. Ab März 2021 verhandelten die Beklagte und die IG Metall über den Abschluss von Haustarifverträgen. Vor dem Hintergrund eines durch Umsatzrückgänge und die Corona-Krise sinkenden Kapazitätsbedarfs sollte eine Anpassung der Belegschaftsstärke sowie eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden erfolgen. Zugleich war es Ziel der Vereinbarung, betriebsbedingte Kündigungen für die verbleibenden Arbeitnehmer zu vermeiden und bei der Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metall- und Elektroindustrie in Thüringen vom 15. Januar 2004 (ERA) ab dem 1. Januar 2022 eine Besitzstandswahrung zum bisherigen Arbeitsentgelt zu gewährleisten. Am 29. Juli 2021 schlossen die Verhandlungspartner den „FTE automotive Möve Mantel Haustarifvertrag“ (MTV) und den „FTE automotive Möve Entgelttarifvertrag“ (Entgelt-TV). Der Entgelt-TV enthält ua. folgende Regelung:        „§ 3           Besitzstandswahrung bei Eingruppierung        (1)     In einem ersten Schritt wird für alle Arbeitnehmer das individuelle...

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