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18.11.2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 

Denkschrift 2009 zur Haushaltsrechnung 2007; hier: Beitrag Nr. 5 ­ Einstellung und Versetzung von Beamten nach Vollendung des 40. Lebensjahres

Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 /5305Beschlussempfehlung und Berichtdes Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 ­ Drucksache 14/4705Denkschrift 2009 zur Haushaltsrechnung 2007; hier: Beitrag Nr. 5 ­ Einstellung und Versetzung von Beamten nach Vollendung des 40. LebensjahresBeschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen: I. Von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 zu Beitrag Nr. 5 ­ Drucksache 14/4705 ­ Kenntnis zu nehm...
Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 /5305Beschlussempfehlung und Berichtdes Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 ­ Drucksache 14/4705Denkschrift 2009 zur Haushaltsrechnung 2007; hier: Beitrag Nr. 5 ­ Einstellung und Versetzung von Beamten nach Vollendung des 40. LebensjahresBeschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen: I. Von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2009 zu Beitrag Nr. 5 ­ Drucksache 14/4705 ­ Kenntnis zu nehmen. II. Die Landesregierung zu ersuchen, 1. die Vorschläge des Rechnungshofs umzusetzen und dabei a) sicherzustellen, dass über 40-Jährige nur ausnahmsweise und unter Abwägung der daraus resultierenden Konsequenzen verbeamtet werden und b) im Rahmen der bevorstehenden Dienstrechtsreform die Trennung der Versorgungssysteme einzuführen; 2. dem Landtag über das Veranlasste bis 31. Dezember 2010 zu berichten. 15. 10. 2009 Die Berichterstatterin: Ursula Lazarus Der Vorsitzende: Ingo RustAusgegeben: 16. 11. 2009Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 1Landtag von Baden-Württemberg BerichtDrucksache 14 / 5305Der Finanzausschuss beriet die Mitteilung Drucksache 14/4705 in seiner 52. Sitzung am 15. Oktober 2009. Die Berichterstatterin trug vor, nach den Feststellungen des Rechnungshofs entstünden dem Land dadurch vermeidbare Kosten, dass lebensältere Personen nicht als Tarifbeschäftigte, sondern als Beamte eingestellt würden. Statt dies der geltenden Rechtslage entsprechend...

Errors and omissions excepted. As of: 18.11.2009