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18.11.2009
Änderung des Beschlusses
des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 12.12.2002 

Zum Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes bei der Veräußerung von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken an den Erbbauberechtigten

Drucksache 16/278905.11.200916. WahlperiodeVorlage ­ zur Beschlussfassung ­Änderung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 12.12.2002 zum Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes bei der Veräußerung von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken an den Erbbauberechtigten (Drs 15/1002 und 15/1125)Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite Parlament Plenum Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.Der Senat von Berlin S...
Drucksache 16/278905.11.200916. WahlperiodeVorlage ­ zur Beschlussfassung ­Änderung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 12.12.2002 zum Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes bei der Veräußerung von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken an den Erbbauberechtigten (Drs 15/1002 und 15/1125)Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite Parlament Plenum Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.Der Senat von Berlin SenFin ID-VV 9100-10/2006 Telefon: 9020 2798An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Vorblatt Vorlage - zur Beschlussfassung über Änderung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 12.12.2002 zum Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes bei der Veräußerung von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken an den Erbbauberechtigten (Drs. 15/1002 und 15/1125) A. Problem Die bestehende Beschlusslage berücksichtigt für eine Wertermittlung bei der Veräußerung von Mietwohngrundstücken, die mit Erbbaurechten belastet sind, an die Erbbauberechtigten nach dem drohenden Wegfall des Erbbauzinses bei Insolvenz oder bereits erfolgtem Ausfall nach Zwangsversteigerung in zahlreichen Fällen nicht mehr die werterheblichen Tatsachen. B. Lösung Änderung des Abgeordnetenhausbeschlusses vom 12.12.2002 (Drs. 15/1002 und 15/1125) C. Alternative / Rechtsfolgenabschätzung Keine D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen Keine E. Gesamtkosten Keine F....

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