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18.11.2009
Mitteilung
des Senats an die Bürgerschaft 

Aufstellung eines Doppelhaushaltsplans 2011/2012

Der Senat beabsichtigt, für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 einen Doppelhaushaltsplan aufzustellen. Die positiven Erfahrungen mit den Doppelhaushaltsplänen für die Haushaltsjahre 2005/2006, 2007/2008 und 2009/2010 zeigen, dass der längere Zeithorizont zu größerer Planungssicherheit und Stabilität der gefassten Haushaltsbeschlüsse führt. Die Möglichkeit, einen Haushaltsplan für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, aufzustellen, ist in § 12 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) ausdrückl...

Errors and omissions excepted. As of: 18.11.2009