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30.11.2009
Antrag
der Fraktion der SPD 

Zukunft der Landesregulierungsbehörde als politisch unabhängige Behörde sichern

Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 / 03. 11. 20095377Antragder Fraktion der SPD undStellungnahmedes WirtschaftsministeriumsZukunft der Landesregulierungsbehörde als politisch unabhängige Behörde sichernAntrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welche grundlegenden Vorgaben die Richtlinien 2009/72/EG (Artikel 35 ff.) sowie 2009/73/EG (Artikel 39 ff.) vom 13. Juli 2009 an die Organisation (Struktur, Ziele, Aufgaben und Befu...
Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 / 03. 11. 20095377Antragder Fraktion der SPD undStellungnahmedes WirtschaftsministeriumsZukunft der Landesregulierungsbehörde als politisch unabhängige Behörde sichernAntrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welche grundlegenden Vorgaben die Richtlinien 2009/72/EG (Artikel 35 ff.) sowie 2009/73/EG (Artikel 39 ff.) vom 13. Juli 2009 an die Organisation (Struktur, Ziele, Aufgaben und Befugnisse) der nationalen Energieregulierungsbehörden stellen; 2. ob sie die Ansicht teilt, dass die genannten Richtlinien die Existenz von Regulierungsbehörden auf subnationaler Ebene, wie z. B. die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB BW), auch künftig zulassen; 3. ob sie die Auffassung teilt, dass die an die nationalen Regulierungsbehörden gestellten Anforderungen, insbesondere was die Benennung und Unabhängigkeit der Behörden anbelangt, auch für die Regulierungsbehörden auf subnationaler Ebene gelten sollten; 4. ob sie auch dann an der LRegB BW festhalten möchte (und die Aufgaben nicht durch Organleihe an die Bundesnetzagentur abtreten wird), wenn die europäischen Vorgaben an die politische Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden bundesrechtlich umgesetzt sind und auch für die Behörden auf der subnationalen Ebene gelten sollen; 5. wie der Stand der bundesrechtlichen Umsetzung der Richtlinien ist;Eingegangen: 03. 11. 2009 / Ausgegeben: 30. 11. 2009Drucksachen und...

Errors and omissions excepted. As of: 30.11.2009