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01.12.2009
Kleine Anfrage
Genehmigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben nach Abschluss des kommunalen Haushaltsjahres
THÜRINGER LANDTAG 20.11.2009
5. Wahlperiode
Kleine Anfrage 110
des Abgeordneten Kuschet (DIE LINKE)
Genehmigung außer- und überplanmäßiger Ausgaben
nach Abschluss des kommunalen Haushaltsjahres
Will eine Kommune Ausgaben tätigen, bedarf es hierzu einer Ermächtigung, die im Regelfall durch die kommunale Haushaltssatzung gegeben ist. Durch die Instrumente der "außer- und überplanmäßigen Ausgaben" kann von den Bestimmungen der Haushaltssatzung abgewichen
werden. Doch auch hier gilt der Grundsatz...
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