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20.11.2024
Aktuelles
Bundespolizei 

Allgemeinverfügungen für mehrere Bahnhöfe der Stadt München

Allgemeinverfügungen für mehrere Bahnhöfe der Stadt München Die Bundespolizeidirektion München hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art) in den Bahnhöfen München Hauptbahnhof, München Ostbahnhof, München Pasing sowie den S-Bahnhaltepunkten Hauptbahnhof Karlsplatz/Stachus sowie Marienplatz erlassen. Diese gilt jeweils im Zeitraum vom 29. November, 10:00...
Allgemeinverfügungen für mehrere Bahnhöfe der Stadt München Die Bundespolizeidirektion München hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art) in den Bahnhöfen München Hauptbahnhof, München Ostbahnhof, München Pasing sowie den S-Bahnhaltepunkten Hauptbahnhof Karlsplatz/Stachus sowie Marienplatz erlassen. Diese gilt jeweils im Zeitraum vom 29. November, 10:00 Uhr bis 24. Dezember 2024, 15:00 Uhr. Zum Download Download Links Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München (PDF, 67 KB, Datei ist nicht barrierefrei)Skizze Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München - Hauptbahnhof München (PDF, 525 KB, Datei ist nicht barrierefrei)Skizze Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München - Bahnhof München Pasing (PDF, 235 KB, Datei ist nicht barrierefrei)Skizze Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München - Bahnhof München Ost (PDF, 396 KB, Datei ist nicht barrierefrei)Skizze Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München - Karlsplatz (PDF, 413 KB, Datei ist nicht barrierefrei)Skizze Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München - Marienplatz (PDF, 384 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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