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15.11.2024
Pressemitteilung
Staatsministerium der Finanzen Sachsen 

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2025 beantragen

Arbeitnehmer können jetzt bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2025 beantragen. Mit diesem Freibetrag können bestimmte Aufwendungen wie zum Beispiel erhöhte Werbungskosten bei Pendlern, Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Werbungskosten für eine beruflich veranlasste Zweitwohnung am Arbeitsort steuerlich berücksichtigt werden. Der Freibetrag mindert die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält. Der Grundfreibetrag wi...
Arbeitnehmer können jetzt bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2025 beantragen. Mit diesem Freibetrag können bestimmte Aufwendungen wie zum Beispiel erhöhte Werbungskosten bei Pendlern, Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Werbungskosten für eine beruflich veranlasste Zweitwohnung am Arbeitsort steuerlich berücksichtigt werden. Der Freibetrag mindert die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält. Der Grundfreibetrag wird im Lohnsteuertarif automatisch berücksichtigt und muss nicht extra beantragt werden. Falls die Aufwendungen voraussichtlich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ähnlich hoch bleiben, kann der Freibetrag auch für zwei Jahre beantragt werden. Wenn durch das Finanzamt bei der Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 bereits ein Freibetrag für 2024 und 2025 anerkannt wurde, muss man nur dann tätig werden, wenn die Verhältnisse abweichen. Damit die Lohnsteuer-Freibeträge schon bei der ersten Lohnabrechnung 2025 berücksichtigt werden, sollte der Antrag bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Die Antragsformulare und eine Anleitung gibt es im Formular-Service des Bundes. Sie stehen unter der neuen jahresneutralen Bezeichnung »Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM« zum kostenlosen Download bereit (Steuerportal https://www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html  Link: »Bundeseinheitliche Vordrucke zur Lohnsteuer«). Alternativ können die Anträge online über »Mein ELSTER«...

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