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11.10.2024
Beschluss
#ECLI:EU:C:2024:872
European Court of Justice 

Fass/ Deutschland und Kommission

BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Neunte Kammer)4. Oktober 2024(*)„ Rechtsmittel – Untätigkeitsklage – Keine Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens – Offensichtliche Unzuständigkeit der Unionsgerichte und offensichtliche Unzulässigkeit “In der Rechtssache C‑187/24 Pbetreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 7. März 2024,Peter Fass, wohnhaft in Küssaberg (Deutschland), vertreten durch Rechtsanwalt T. Gerspacher,Rechtsmittelführe...
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Neunte Kammer)4. Oktober 2024(*)„ Rechtsmittel – Untätigkeitsklage – Keine Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens – Offensichtliche Unzuständigkeit der Unionsgerichte und offensichtliche Unzulässigkeit “In der Rechtssache C‑187/24 Pbetreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 7. März 2024,Peter Fass, wohnhaft in Küssaberg (Deutschland), vertreten durch Rechtsanwalt T. Gerspacher,Rechtsmittelführer,andere Parteien des Verfahrens:Bundesrepublik Deutschland,Europäische Kommission,Beklagte im ersten Rechtszug,erlässt DER GERICHTSHOF (Neunte Kammer)unter Mitwirkung der Kammerpräsidentin O. Spineanu-Matei sowie des Richters J.‑C. Bonichot (Berichterstatter) und der Richterin L. S. Rossi,Generalanwalt: M. Campos Sánchez-Bordona,Kanzler: A. Calot Escobar,folgenden Beschluss 1        Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Peter Fass die Aufhebung des Beschlusses vom 11. Januar 2024, Fass/Deutschland und Kommission (T‑1058/23, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2024:6), mit dem das Gericht seine Klage abgewiesen hat, die im Wesentlichen auf die Feststellung gerichtet war, dass die Europäische Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes des Bundesverfassungsgerichts (Deutschland) gegen seine Vorlagepflicht einzuleiten. Verfahren vor dem Gericht und angefochtener Beschluss 2        Mit am...

Errors and omissions excepted. As of: 11.10.2024