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09.10.2024
Reisehinweise
Auswärtiges Amt 

Lettland: Reise- und Sicherheitshinweise

Info Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Be...
Info Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/ Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/ Ihrer Flug-/ Schifffahrts-/ Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Einreise von in Belarus zugelassenen Kfz nach Lettland Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Lettland über die Grenzübergänge zwischen Lettland und Belarus oder der Russischen Föderation ist seit dem 15. Juli 2024 aufgrund Art. 1 ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. In Belarus zugelassene Kfz dürfen in Lettland mit Wirkung vom 31. Oktober 2024 nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der zuständigen Zollbehörde...

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