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30.09.2024
Erscheinung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Bekanntmachung zu einer Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes

Erscheinung:25.09.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zu einer Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen eine Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes mit rechtskräftigem Bescheid vom 21. August 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe a) des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 51) ein Bußgeld in Höhe von 3...
Erscheinung:25.09.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zu einer Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen eine Zweigniederlassung eines Kreditinstitutes mit rechtskräftigem Bescheid vom 21. August 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe a) des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 51) ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro festgesetzt. Der Bescheid ist seit dem 4. September 2024 rechtskräftig.Zur Meldung wechseln Fanden Sie den Beitrag hilfreich?Wir freuen uns über Ihr Feedback Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.Wir freuen uns über Ihr Feedbackhilfreichweniger hilfreich Kommentar (max. 1000 Zeichen):

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