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25.09.2024
Pressemitteilungen
Frühzeitiger Widerspruch des Fernwärmekunden gegen eine Preiserhöhung
Pressemitteilung Nr. 186/24 vom 25.9.2024 Siehe auch: Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.9.2024 - VIII ZR 20/22 -, Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.9.2024 - VIII ZR 176/21 -, Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.9.2024 - VIII ZR 165/21 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 186/2024 Frühzeitiger Widerspruch des Fernwärmekunden gegen eine Preiserhöhung Urteile vom 25. September 2024 - VIII ZR 165/21, VIII ZR 176/21 und VIII ZR 20/22 Der unter anderem für das Energielieferungsre...
Pressemitteilung Nr. 186/24 vom 25.9.2024 Siehe auch: Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.9.2024 - VIII ZR 20/22 -, Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.9.2024 - VIII ZR 176/21 -, Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.9.2024 - VIII ZR 165/21 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 186/2024 Frühzeitiger Widerspruch des Fernwärmekunden gegen eine Preiserhöhung Urteile vom 25. September 2024 - VIII ZR 165/21, VIII ZR 176/21 und VIII ZR 20/22 Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein von einem Fernwärmekunden bereits frühzeitig - innerhalb von drei Jahren nach Zugang der ersten Jahresabrechnung - erhobener Widerspruch gegen eine Preiserhöhung seine Wirkung verliert, wenn der Kunde nicht spätestens bis zum Ablauf von weiteren drei Jahren ab der Erklärung des Widerspruchs in geeigneter Weise gegenüber dem Fernwärmeversorger deutlich macht, dass er auch jetzt noch an seiner frühzeitig geäußerten Beanstandung festhält. Sachverhalt: In allen drei Verfahren beliefert die Beklagte die Kläger seit den Jahren 2008 bzw. 2010 auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Versorgungsbedingungen mit Fernwärme. Hiernach stellt sie ihren Kunden einen verbrauchsunabhängigen Bereitstellungspreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Rechnung. Diese Preise passt sie nach Maßgabe im Vertrag vorgesehener Preisänderungsklauseln an. Nach Zugang der ersten Jahresabrechnung legten die Kläger jeweils im...
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