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13.08.2015
Kleine Anfrage 984 Danny Eichelbaum (CDU)
6/2299 

Die Unabhängigkeit der Justiz in Brandenburg - Weisungsrecht

Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2299Kleine Anfrage 984des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktionan die Landesregierung Die Unabhängigkeit der Justiz in Brandenburg ­ WeisungsrechtStaatsanwälte sind Teil der Exekutive, haben Berichtspflichten zu ihren Vorgesetzten und müssen deren Weisungen folgen. Gemäß §§ 146, 147 Ziffer 2 GVG unterliegen alle staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes dem Weisungsrecht der Landesjustizverwaltung. Dies beinhaltet unter anderem...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2299Kleine Anfrage 984des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktionan die Landesregierung Die Unabhängigkeit der Justiz in Brandenburg ­ WeisungsrechtStaatsanwälte sind Teil der Exekutive, haben Berichtspflichten zu ihren Vorgesetzten und müssen deren Weisungen folgen. Gemäß §§ 146, 147 Ziffer 2 GVG unterliegen alle staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes dem Weisungsrecht der Landesjustizverwaltung. Dies beinhaltet unter anderem auch das Recht des Justizministers, in konkreten Einzelverfahren Weisungen zu erteilen. Da hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, es ermögliche eine sachfremde, gegebenenfalls sogar politische Einflussnahme auf die Arbeit der Staatsanwaltschaften, die gemäß § 152 Absatz 2 StPO dem Legalitätsprinzip verpflichtet sind, ist das Weisungsrecht in Einzelfällen rechtspolitisch hoch umstritten. Zuletzt sprach der ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range nach der Erteilung einer Weisung durch Bundesjustizminister Heiko Maas in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von einem "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz." Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft deshalb nach eigenen Angaben den Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt. Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, plädiert unterdessen für "eine Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Judikative durch Änderung des Art. 92 GG, (15) wodurch ihre Weisungsunabhängigkeit sogar...

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