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17.02.2010
Kleine Anfrage
Restlaufzeiten der Portfolien der Sealink Funding Limited
Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 / 18. 01. 20105693Kleine Anfragedes Abg. Eugen Schlachter GRÜNE undAntwortdes FinanzministeriumsRestlaufzeiten der Portfolien der Sealink Funding LimitedKleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: Wie hoch sind die Restlaufzeiten bzw. die Fälligkeitsstrukturen der Portfolien der unter dem Dach der Sealink Funding Limited verwalteten Zweckgesellschaften der früheren Sachsen LB, klassifiziert nach Jahren, Volumina, Branchen und Ländern...
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Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 / 18. 01. 20105693Kleine Anfragedes Abg. Eugen Schlachter GRÜNE undAntwortdes FinanzministeriumsRestlaufzeiten der Portfolien der Sealink Funding LimitedKleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: Wie hoch sind die Restlaufzeiten bzw. die Fälligkeitsstrukturen der Portfolien der unter dem Dach der Sealink Funding Limited verwalteten Zweckgesellschaften der früheren Sachsen LB, klassifiziert nach Jahren, Volumina, Branchen und Ländern? 18. 01. 2010 Schlachter GRÜNE Begründung Die vom Land der LBBW gewährten Garantien im Umfang von 12,7 Mrd. Euro betreffen u. a. die im Rahmen der Übernahme der Sachsen LB von der LBBW übernommenen o. g. Portfolien.Eingegangen: 18. 01. 2010 / Ausgegeben: 17. 02. 2010Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 1Landtag von Baden-Württemberg A n t w o r t )Drucksache 14 / 5693Mit Schreiben vom 11. Februar 2010 Nr. 53212.LBW/57 beantwortet das Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: Wie hoch sind die Restlaufzeiten bzw. die Fälligkeitsstrukturen der Portfolien der unter dem Dach der Sealink Funding Limited verwalteten Zweckgesellschaften der früheren Sachsen LB, klassifiziert nach Jahren, Volumina, Branchen und Ländern? Bei der Übernahme der Sachsen LB wurde ein erheblicher Teil der verbrieften Wertpapiere in die Zweckgesellschaft SeaLink ausgelagert. Diese ist nicht der LBBW zuzurechnen. Die LBBW musste allerdings zusammen mit den...
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