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23.02.2010
Antwort der Landesregierung
Biokraftstoffindustrie
Landtag von Sachsen-Anhalt Fünfte WahlperiodeDrucksache 5/2431 12.02.2010Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Lutz Franke (FDP) Situation der Biokraftstoffindustrie Kleine Anfrage - KA 5/7027 Vorbemerkung des Fragestellenden: Infolge der in der abgelaufenen Legislatur vom Bundestag geänderten Besteuerung von Biokraftstoffen ging die Wirtschaftlichkeit vieler Produktionsanlagen verloren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Minister...
Landtag von Sachsen-Anhalt Fünfte WahlperiodeDrucksache 5/2431 12.02.2010Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Lutz Franke (FDP) Situation der Biokraftstoffindustrie Kleine Anfrage - KA 5/7027 Vorbemerkung des Fragestellenden: Infolge der in der abgelaufenen Legislatur vom Bundestag geänderten Besteuerung von Biokraftstoffen ging die Wirtschaftlichkeit vieler Produktionsanlagen verloren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Frage Nr. 1: In welcher Höhe wurden insgesamt Fördermittel durch die Landesregierung an die Biokraftstoffbranche ausgereicht? Auf welchen Betrag belaufen sich die von den Unternehmen getätigten Investitionen, die mit diesen Mitteln gefördert wurden? Bitte nach den Biokraftstoffarten differenzieren. In den nachfolgenden Übersichten sind die Förderungen durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) sowie die Förderungen des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (MW) dargestellt. Förderung des MLU: Förderfähiges Investitionsvolumen in EUR 240.050.000 Summe Zuschuss in EUR 32.122.000Anzahl Bioethanol 3(Ausgegeben am 12.02.2010)2 Förderung des MW aus der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" Übersicht geförderter Vorhaben seit 2000Anzahl Investitionsvolumen gesamt In EUR Biodiesel Bioethanol Biogas 11 1 9 195.940.784 41.920.120 103.452.000 In EUR 31.042512 4.791.470 14.426.200 Summe ZuschussFrage Nr. 2: In...
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