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01.03.2010
Antrag
Verzicht auf Rückforderungen aufgrund der Kindergelderhöhung bei SGB II-berechtigten Familien
Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 / 03. 02. 20105825Antragder Fraktion der SPD undStellungnahmedes Ministeriums für Arbeit und SozialesVerzicht auf Rückforderungen aufgrund der Kindergelderhöhung bei SGB II-berechtigten FamilienAntrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, sich im Bundesrat und bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Agenturen für Arbeit und die Optionskommunen bei den SGB II-berechtigten Fa...
Landtag von Baden-Württemberg14. WahlperiodeDrucksache 14 / 03. 02. 20105825Antragder Fraktion der SPD undStellungnahmedes Ministeriums für Arbeit und SozialesVerzicht auf Rückforderungen aufgrund der Kindergelderhöhung bei SGB II-berechtigten FamilienAntrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, sich im Bundesrat und bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Agenturen für Arbeit und die Optionskommunen bei den SGB II-berechtigten Familien keine Rückforderungen aufgrund der zum Jahresanfang erfolgten Kindergelderhöhung erheben. Entsprechendes gilt für Kinder im SGB XII-Bezug. 02. 02. 2010 Schmiedel, Ursula Haußmann, Wonnay und FraktionBegründung Die Agenturen für Arbeit und die Optionskommunen konnten die Regelsätze der SGB II-berechtigten Familien nicht kurzfristig an die zum Jahresende erfolgte Kindergelderhöhung anpassen. Dazu müssen jetzt bundesweit Änderungsbescheide erlassen werden. In Baden-Württemberg sind etwa 200.000 Kinder betroffen. Ohne weiteres politisches Handeln würden die Träger der Leistung nun Rückforderungsbescheide zumindest für die im Januar zu viel ausgezahlten 20 Euro pro Kind erlassen. Die Rückforderungen sindEingegangen: 03. 02. 2010 / Ausgegeben: 26. 02. 2010Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 1Landtag von Baden-WürttembergDrucksache 14 / 5825aber nicht sofort vollziehbar, da sich die SGB II-Berechtigten nicht fehlerhaft verhalten haben, bedürftig sind und sich...
Errors and omissions excepted. As of: 01.03.2010