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22.04.2024
Aktuelles
Sachsen: Bündnis 90/Die Grünen Fraktion 

Anhörung Versammlungsgesetz: Schwerpunkt der Reform liegt auf Stärkung der Kooperation und Schutz von Versammlungen

Der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtages hat gestern Nachmittag Sachverständige zum „Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/15266) angehört. Mit dem Gesetz soll das Versammlungsrecht im Freistaat Sachsen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger modernisiert werden. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Wir BÜNDNISGRÜNE stehen seit jeher für die Stärkung und V...
Der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtages hat gestern Nachmittag Sachverständige zum „Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/15266) angehört. Mit dem Gesetz soll das Versammlungsrecht im Freistaat Sachsen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger modernisiert werden. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Wir BÜNDNISGRÜNE stehen seit jeher für die Stärkung und Verteidigung liberaler Bürger*innenrechte ein. Dafür ist ein praxisgerechtes und verständliches Versammlungsgesetz elementar. Deshalb haben wir bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, das aktuelle Versammlungsgesetz im Freistaat zu reformieren. Denn das derzeit geltende sächsische Versammlungsrecht wird der Bedeutung von Versammlungen in einem liberalen Verfassungsstaat nicht gerecht: Sie sind ein Stück unmittelbarer Demokratie und Ausdruck eines lebendigen bürgerschaftlichen Selbstbewusstseins.“ „Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt viele Anforderungen an ein liberaleres Versammlungsgesetz um und legt den Schwerpunkt eindeutig auf die Ermöglichung und den Schutz von Versammlungen. Das gilt insbesondere für die Entrümpelung der Versammlungsstraftaten, wodurch es zukünftig deutlich erschwert wird, friedliche Sitzblockaden zu kriminalisieren. Auch das Vermummungsverbot wird auf rechtstaatliche Füße gestellt und Verbotsmöglichkeiten werden beschränkt. Mit der Verpflichtung der...

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