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16.04.2024
Pressemitteilung
Senat stellt fortdauernde Notlage fest und beziffert krisenbedingte Mehrbedarfe
Der Senat hat heute (16. April 2024) nach eingehender Prüfung festgestellt, dass die Auswirkungen des Ukraine-Krieges samt Energiekrise und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Dekarbonisierung sowie wirtschaftliche Nachwirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr andauern und sich der Kontrolle des Staates entziehen. Die erforderlichen Finanzbedarfe, mit denen die Krisenfolgen abgemildert werden müssen, sind erheblich und lassen sich mit den regulären Haushalten nicht stemmen.
Bremen ...
Der Senat hat heute (16. April 2024) nach eingehender Prüfung festgestellt, dass die Auswirkungen des Ukraine-Krieges samt Energiekrise und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Dekarbonisierung sowie wirtschaftliche Nachwirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr andauern und sich der Kontrolle des Staates entziehen. Die erforderlichen Finanzbedarfe, mit denen die Krisenfolgen abgemildert werden müssen, sind erheblich und lassen sich mit den regulären Haushalten nicht stemmen. Bremen fügt sich mit seinem Entschluss, auch für 2024 eine außergewöhnliche Notsituation wegen der miteinander verschränkten Krisenfolgen auszurufen, ein in eine Reihe mit anderen Ländern wie Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und das Saarland, die für das laufende Jahr bereits eine Notlage ausgerufen haben. Die Ergänzungsmitteilungen samt Begründung für die Notlagenfinanzierungen werden im Mai in das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren eingespeist, damit das Parlament die Haushalte ohne Zeitverzug im Juni in 2. Lesung beschließen kann. Die Notlagenfinanzierungen betreffen unter anderem die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft und insbesondere des Stahlwerks, die krisenbedingten Defizite beim kommunalen Klinikverbund Gesundheit Nord (Geno) und bei der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) sowie bereits angeschobene energetische Gebäudesanierungen. Der Senat beachtet bei der Umsetzung die Vorgaben, die sich aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu...
Errors and omissions excepted. As of: 16.04.2024