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10.03.2010
Änderungsantrag
Zuschuss für die Begegnungsstätte "Wilhelm Ostwald" Großbothen
Sächsischer Landtag 4. WahlperiodeÄnderungsantragder Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GrünenzuDrs4/ 12 50Thema: Zuschuss für die Begegnungsstätte Wilhelm Ostwald" Großbothen, Kapitel 12 03, Titel 685 35Der Landtag möge beschließen, den Ansatz in den Jahren 2005 und 2006 um jeweils 50 T zu erhöhen.Begründung:Die Wilhelm-Ostwald-Gedenkstätte ist als Museum ein einzigartiges Zeugnis sächsischer Wissenschaftsgeschichte und mit Archiv und Bibliothek Forschungszentrum für Wissenschaf...
Sächsischer Landtag 4. WahlperiodeÄnderungsantragder Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GrünenzuDrs4/ 12 50Thema: Zuschuss für die Begegnungsstätte Wilhelm Ostwald" Großbothen, Kapitel 12 03, Titel 685 35Der Landtag möge beschließen, den Ansatz in den Jahren 2005 und 2006 um jeweils 50 T zu erhöhen.Begründung:Die Wilhelm-Ostwald-Gedenkstätte ist als Museum ein einzigartiges Zeugnis sächsischer Wissenschaftsgeschichte und mit Archiv und Bibliothek Forschungszentrum für Wissenschaftler aus aller Welt. Zahllosen Schulklassen diente sie bisher auf Führungen als Bildungszentrum. Hier lässt sich wissenschaftliches Arbeiten anschaulich darstellen. Dieses Bildungserlebnis ist wesentliches Element zur Ermunterung von Interesse an naturwissenschaftlicher Forschung. Der Zuschuss dient hauptsächlich zur Finanzierung des entsprechenden Personals und ist daneben wichtig für die Einwerbung weiterer Mittel. Der Freistaat Sachsen ist Eigentümer des ehemaligen Landsitzes Energie", wo der Chemie-Nobelpreisträger (1909) Wilhelm Ostwald Wohn- und Forschungsgebäude errichtete. Da z. Zt. Keine andere Trägerschaft möglich ist, steht der Freistaat weiterhin in der Pflicht, die Finanzierung und den öffentlichen Zugang zur Gedenkstätte zu sichern. Bis zum 11. April wird die Wilhelm-Ostwald-Gesellschaft e. V, ein integriertes Konzept zur Weiterführung der Arbeit in der Gedenkstätte vorlegen und die Konzepte der vergangenen Jahre in wesentlichen Punkten erweitern und verbessern. Mit dieser...
Errors and omissions excepted. As of: 10.03.2010